Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)AGB als  PDF downloaden

des Unternehmens
xystems
Jan Dittel
Grabmannstrasse 6b
D-81476 München


Die Basis der AGB von xystems bildet deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.


1. Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen des Unternehmens xystems. Wir verkaufen Waren und Dienstleistungen zu umstehend aufgeführten Verkaufsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.


2. Angebot und Vertragsgegenstand

Alle unsere Angebote sind hinsichtlich der Leistungen, Menge und Nebenleistungen freibleibend. Das Angebot hinsichtlich der Liefermenge beschränkt sich auf den Vorrat im Sinne einer individualvertraglich beschränkten Gattungsschuld. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Das Unternehmen xystems kann eine Leistung ganz oder teilweise von einem Unterauftragnehmer ausführen lassen. Etwaige Unterauftragnehmer werden von xystems vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegen in Ihrer Tätigkeit für das Unternehmen xystems den subsequenten Datenschutzbestimmungen und Regelungen zur Auftragsverarbeitung.


3. Vertragsschluss

Die vom Kunden aufgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 30 Werktagen ab Zugang der Bestellung durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung (fernmündlich per Telefon, E-Mail oder Briefpost) anzunehmen, oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden. Erst mit Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine eventuelle Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.


4. Preise, Verpackung und Versand, Teillieferungen

(1) Schriftliche Angebote:
Unsere gültigen Preise können den Angeboten entnommen werden, die wir je nach Anfrage individuell anfertigen. Preiskorrekturen von Tippfehlern oder Kalkulationsirrtümern behalten wir uns vor. Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung Fracht und ggf. Nachnahmegebühren. Es wird bei sämtlichen Preisangaben erwähnt, ob diese inkl. oder zzgl. Mehrwertsteuer sind.

(2) Aushänge, Produktbroschüren, Produktwerbungen auf der Webseite, Werbung:
Die jeweils ausgewiesenen Preise dienen zur Orientierung unserer Kunden. Preisänderungen sind täglich, aber auch zu Gunsten unserer Kunden möglich. Letztlich verbindlich sind daher allein die Tagespreise. Es wird bei sämtlichen Preisangaben erwähnt, ob diese inkl. oder zzgl. Mehrwertsteuer sind. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Auslandsaufträge erfolgen grundsätzlich unfrei ab unserem Lager mit einem Versandweg unserer Wahl.

(3) Vorankündigungen:
Preise von Produkten, die als Vorankündigung markiert sind, basieren auf unverbindlichen Angaben von Lieferanten oder Herstellern und können sich bis zum Erscheinen des Produktes ändern. Vorangekündigte Produkte können zum angezeigten Preis bestellt werden. Das Unternehmen xystems kann bei Vorankündigungen weder den Preis, den Erscheinungstermin noch das Erscheinen zusichern. Bei eintretenden Änderungen werden wir mit dem Kunden vor Ausführung des Auftrags Rücksprache halten. Sollte der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden sein, wird der Auftrag nicht durchgeführt.

(4) Verpackungsverordnung:
Gemäß § 6 VerpackV n.F. sind alle unsere Verkaufsverpackungen, Transportverpackungen und Umverpackungen sowie Füllmaterialien bei einem dualen System lizensiert und können somit bedenkenfrei der regulären, flächendeckenden Entsorgung zugeführt werden. Wir nennen Ihnen auf Wunsch gerne eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, welches die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt.

(5) Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Diese sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Sie werden vor einer Online-Bestellung im Warenkorb berechnet und ausgewiesen oder bei telefonischen Bestellungen genannt und jeweils auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei schriftlichen Angeboten werden die Versandkosten gesondert aufgeführt. Die Wahl der Versandart erfolgt, außer bei Auslandsaufträgen, nach Wunsch des Kunden oder im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten nach bestem Ermessen.

(6) Das Unternehmen xystems ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Für diese gelten die gleichen Bedingungen für die Zahlungsverpflichtungen, den Gefahrübergang und die Gewährleistungspflichten wie für die Gesamtleistungen. Bei Teillieferungen, die durch xystems veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung, werden zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet.

(7) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als drei Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.


5. Zahlung, Zahlungsverzug

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von xystems sofort ohne Abzug fällig.

(2) Das Unternehmen xystems behält sich vor, in Einzelfällen oder bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder Anbieter der jeweiligen Zahlungsart den Auftrag nur gegen Zahlung per Nachnahme oder Vorkasse auszuführen. In diesem Fall kann der Kunde dies akzeptieren oder von seiner Bestellung zurücktreten.

(3) Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.

(4) Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. In jedem Fall gelten Scheck- und Wechselhergaben erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort fällig.

(5) Der Kunde gerät in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder bei der Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Der Verzug tritt unabhängig von einer Mahnung ein, wenn der Kunde die von ihm geschuldete Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ganz oder teilweise nicht leistet.

(6) Bei eventuellem gänzlichem/zeitweisem Zahlungsverzug in Bezug auf Rechnungen/ausstehende Bankeinzugsforderungen zum erwähnten Fälligkeitsdatum hat der Kunde, sofern er Verbraucher ist, ohne Mahnung einen Verzugszins von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz P.A. zu bezahlen, ohne Präjudiz für unsere weiteren Rechte gemäß dem nachstehenden Art. 8. Ist der Kunde kein Verbraucher hat er in diesem Fall ohne Mahnung einen Verzugszins von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz P.A. zu bezahlen. Auf Zahlungstermine kann unter keinen Umständen Aufschub gewährt werden. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Kunden steht seinerseits der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

(7) Die Aufrechnung ist außer bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.


6. Vertragsauflösung

(1) Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist xystems berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder die Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Kunden eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist xystems zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Kosten und das Risiko einer anfälligen Rückabwicklung trägt bei Verschulden der Kunde. Weitere Schadenersatzansprüche werden vorbehalten.

(2) Der Kunde hat, sofern er Verbraucher ist, das Recht, jederzeit bis zum Zeitpunkt der Auslieferung der bestellten Ware vom Kauf zurückzutreten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ein Rücktritt vom Kauf bedarf der Schriftform. Eine Begründung für den Rücktritt ist nicht erforderlich. Wir behalten uns in diesem Fall vor, eine Stornopauschale in Höhe von EUR 13,00 zu erheben. Die Stornopauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweisen. Für Unternehmer, Kaufleute, Firmen und öffentliche Einrichtungen gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).


7. Lieferzeiten, Lieferverzug

(1) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden voraus. Die Lieferzeiten können produktabhängig sein. Sollten nach einer Bestellung Verzögerungen auftreten, wird der Kunde darüber automatisch per E-Mail oder in anderer angemessener Art informiert und hat, sofern er Verbraucher ist, jederzeit vor Auslieferung das Recht, kostenfrei von seiner Bestellung zurückzutreten bzw. Änderungen vorzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Alle Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes. Daher sind alle Liefer- oder Leistungstermine unverbindlich, es sei denn, dass hierzu ausdrücklich schriftlich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart worden ist.

(3) Bei einem Überschreiten eines verbindlich vereinbarten Liefertermins um mehr als drei Wochen, ist der Kunde berechtigt nach schriftlicher Mahnung und Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren/unmöglich machen/nur unter Verlust möglich machen, z.B. nicht von xystems zu vertretende Schwierigkeiten, selbst beliefert zu werden, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen usw., hat xystems selbst im Hinblick auf verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine nicht zu vertreten. In einem solchen Fall ist xystems berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachlauffrist hinauszuschieben oder, nach Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Daraus kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche herleiten.

(5) Beanstandungen wegen unvollständiger/unrichtiger Lieferung oder offensichtlicher Mängel sind spätestens 14 Tage nach Empfang bei xystems anzuzeigen, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Dazu sind unsere Kontaktdaten aus der Anbieterkennzeichnung/vom Anfang und Ende dieser AGB zu nutzen.


8. Gefahrenübergang und Gewährleistung

(1) Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von xystems ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Ansonsten geht, sofern er Verbraucher ist, die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware durch das beauftragte Transportunternehmen dem Kunden übergeben wurde. Der Kunde, sofern er nicht Verbraucher ist, hat sowohl offensichtliche wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Transportunternehmen oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch xystems mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können. Auf Firmenkunden, Händler und öffentliche Einrichtungen geht die Gefahr über, sobald die Ware dem beauftragen Transportunternehmen übergeben wird.

(2) Der Kunde, sofern er nicht Verbraucher ist, hat die ihm von xystems gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und xystems unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach Erhalt der Warenlieferung, etwaige Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leistet xystems keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt innerhalb der ersten 6 Monate xystems, danach der Kunde.

(3) Die Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrenübergang nach (1) und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche bei Neuware beträgt 24 Monate, sofern der Kunde Verbraucher ist. Für als solche ausgewiesene Gebrauchtware beträgt, sofern der Kunde Verbraucher ist, die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche 12 Monate. Ist jedoch der Wert oder die Tauglichkeit der Ware zum gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aus einem Grund aufgehoben oder gemindert, der auf den natürlichen Verschleiß der Ware zurückzuführen ist, sind Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen. Zur Prüfung der Ursache für die Gebrauchsbeeinträchtigung oder Wertminderung bleibt es xystems vorbehalten, im Zweifel ein Sachverständigengutachten einholen zu lassen, dessen Kosten dem Kunden auferlegt werden können, sofern bereits sechs Monate seit der Ablieferung der Sache vergangen sind.

(4) Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche 12 Monate.

(5) Das Unternehmen xystems übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen.

(6) Die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Mängel, Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zum Verantwortungsbereich von xystems gehörigen dritten Personen entstehen oder sonstigen Ursachen (wie z.B. Störungen in den Zuleitungen zu der Ware) entstehen. Das gleiche gilt für Mängel, Fehler oder Schäden, die dadurch entstehen, dass an den von xystems gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile insbesondere Toner, Tintenpatronen und Trommeln sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung von xystems am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jedwede Gewährleistung. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde unzweifelhaft nachweist, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, d.h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so wird im Falle eines Mangels gemäß § 476 BGB innerhalb der ersten sechs Monate seit Gefahrübergang vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.

(7) Konstruktions- und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik, Änderungen seitens unserer Lieferanten, oder auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

(8) Es besteht keine Berechtigung, mangelhafte Ware ohne Rücksprache unfrei an uns zurückzusenden. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir bei Unternehmern nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er die Wahl zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

(9) Ergibt die Überprüfung eines reklamierten, dem Unternehmen xystems wieder zugesandten Artikels, dass der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, der Artikel vielmehr mangel- und fehlerfrei ist, ist xystems berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten nach tatsächlichem Aufwand gegen Barzahlung bei Abholung zu belasten bzw. bei Rücksendung des Artikels mit den Versandspesen per Barnachnahme zu erheben.

(10) Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch nach (6) und (8) immer nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, keinesfalls aber für alle Geräte oder das gesamte System, besteht. Dies gilt auch, wenn ein System durch das einzelne, mit Mängeln behaftete Gerät in seiner Gesamtheit funktionsunfähig wird.

(11) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

(12) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Für Reparatureinsendungen außerhalb der Gewährleistung wird für die Erstellung eines Kostenvoranschlages eine Pauschale von mindestens EUR 17,90 erhoben. Bei einem erteilten Reparaturauftrag wird dieser Betrag verrechnet.


9. Haftungsbeschränkungen

(1) Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Wir haften für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, einschließlich unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer im Fall der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder natürlichen Verschleiß gehen zu Lasten des Käufers.
Wir haften nicht für Schäden/Folgeschäden die dadurch entstehen, dass der Käufer ohne nachgewiesenes Vorhandensein des notwendigen technischen Fachwissens/der erforderlichen Installationskenntnisse und Erfahrungen von uns gelieferte Ersatzteile selber einbaut.

(3) Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadensersatzansprüche sowohl gegen das Unternehmen xystems als auch dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt diese bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen mussten. Sofern der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultiert, beschränkt sich der Schadensersatz jedoch höchstens auf den zehnfachen Betrag des Auftragswertes.

(4) Der Kunde wird hiermit auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Notwendigkeit einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Der Kunde ist somit für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich und kann bei Datenverlust durch technisches Versagen keine Schadensersatzansprüche ableiten.

(5) Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender Zulassung (FTZ/FZZ/DPD) der Anschluss an das deutsche Postnetz unter Strafandrohung verboten ist, so sichert er zu, diese ausschließlich zu Exportzwecken zu erwerben und stellt den Verkäufer von jeder Haftung aus dem eventuellen, verbotenen Betrieb am Postnetz frei.

(6) Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken, so willigt er ein, dass xystems zu Reparatur- und Prüfzwecken seine gesamten Daten auf diesem Gerät, ohne nochmalige Benachrichtigung und ohne diese vorher zu sichern, löscht. Der Kunde stellt xystems von jeder Haftung für verloren gegangene Daten frei.

(7) Der Kunde befreit xystems von jeglicher Haftung für Schäden, die durch Viren, Trojaner, Würmer und andere Schadsoftware verursacht werden könnten.


10. Eigentumsvorbehalt

(1) Sämtliche von xystems gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Unternehmens xystems. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, für die Aufbewahrung und den Unterhalt der Produkte alle nötige Sorgfalt aufzuwenden.

(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist, gelten des Weiteren die folgenden Regelungen: Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von xystems stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an das Unternehmen xystems ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für das Unternehmen xystems vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, xystems nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt xystems das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

(5) Wird die Kaufsache mit anderen, xystems nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt xystems das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde xystems das Miteigentum anteilsmäßig zu übertragen.


Widerrufsbelehrung

11. Widerrufsrecht und Rücksendepflicht

Diese Klausel gilt nur für Verbraucher, d. h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:

(1) Nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge gemäß §§ 312 b ff, 355 BGB hat der Kunde binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, gegenüber xystems den Widerruf zu erklären. Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Bei Verträgen, die über internetbasierte Auktionsplattformen (z.B. eBay) zustande kommen, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

xystems
Jan Dittel
Grabmannstrasse 6b
D-81476 München
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(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Paketversandfähige Waren sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht wurde. Andernfalls übernehmen wir die Kosten der Rücksendung bei normalem Postversand. Die Rücksendung hat in Originalverpackung oder gleichwertiger Verpackung zu erfolgen. Nichtversandfähige Waren werden entweder durch uns oder durch ein von uns beauftragtes Versand- oder Transportunternehmen beim Kunden abgeholt.

(3) Unfrei an uns zurückgesendete Ware kann nicht angenommen werden. Es sollten auch keine besonderen Versendungsformen (Express, Nachnahme) verwendet werden, um unnötige Kosten zu vermeiden. Bitte fügen Sie den Beleg über die Rücksendekosten bei oder senden Sie diesen unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an uns zu. Die Erstattung des Kaufpreises und ggf. die Rücksendekosten nach (2) erfolgt per Scheck oder Überweisung.

(4) Kann der Kunde die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, der auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Benutzung zurückzuführen ist, muss der Kunde uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss der Kunde keinen Wertersatz leisten.

(5) CDs, CD-ROMs und sonstige Datenträger, die vom Verbraucher entsiegelt wurden und Produkte, die Software beinhalten, sowie Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Ende der Widerrufsbelehrung


12. Rücknahme / Annahmeverweigerung

(1) Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ist eine Warenrücknahme nicht möglich.

(2) Nimmt ein Kunde, der nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist xystems berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kunde an xystems für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal € 15,00 zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.


13. Besondere Bestimmungen für die Lieferung von Software

Im Falle der Lieferung von Software (Standardsoftware) dritter Unternehmen (Softwarehersteller) gelten die Geschäftsbedingungen von xystems für Gewährleistung und Haftung nur nachrangig zu den Gewährleistungs-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers.


14. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.


15. Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbrauchern haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.


16. Datenschutz

(1) Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

(2) Der Kunde ermächtigt das Unternehmen xystems und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten, sofern dieses einem vertretbaren Zweck dient.

(3) Personenbezogene Daten werden vom Unternehmen xystems erhoben, wenn der Kunde uns diese von sich aus mitteilt. Darüber hinaus werden gegebenenfalls weitere personenbezogene Daten erhoben, sofern diese zur Vertragsdurchführung sowie vor- und nachvertragliche Maßnahmen im Rahmen einer initialen oder späteren Vertragsdurchführung notwendig sind. Eine über die Reichweite der gesetzlichen Erlaubnistatbestände hinausgehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung der betreffenden Person.

(4) Das Unternehmen xystems gibt generell keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind nachfolgende Kategorien a) - d). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum. Die Kategorien von Empfängern, an die Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben werden können sind:
a) Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften
b) Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern
c) Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.
d) Drittlandtransfers: Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.

(5) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Kunde kann der Verarbeitung, Speicherung und Auswertung seiner personenbezogenen Daten widersprechen. Das Unternehmen xystems wird dann dem Kundenwunsch entsprechend diese Daten nicht weiter verarbeiten oder löschen, sofern es keine gesetzliche Pflicht gibt, die Daten vorzuhalten und zu verarbeiten. Weiterhin hat der Kunde das Recht, seine Daten an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format und erfolgt nur, soweit es technisch machbar ist. Darüber hinaus hat der Kunde ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Freistaats Bayern.

(6) Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre.


17. Schlussbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist Ingolstadt alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.

(3) Wir behalten uns für jedes Website-Designelement, jeden Text, alle Grafiken und Fotos alle Rechte vor. Das Kopieren oder die Reproduktion, inkl. des Ausdrucks auf Papier, der gesamten Webseite bzw. von Teilen dieser Website werden nur zu dem Zweck gestattet, eine Bestellung bei uns aufzugeben oder zu dem Zweck, diese Website als Einkaufsressource zu verwenden. Alle von uns zitierten Warenzeichen, Produktnamen oder Firmennamen bzw. Logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Besitzer. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

(5) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck und den mutmaßlichen Parteiwillen weitgehend erreichen.


xystems
Jan Dittel
Grabmannstrasse 6b
D-81476 München

Mobil: 0160-96804295
Fax: 03212-6828891
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: http://www.xystems.de
Steuernummer: 144/198/90104
Inhaber und Geschäftsführer: Jan Dittel
Umsatzsteuer-ID: DE237430155

16. Fassung vom 24.05.2018

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